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Treuhandservice - sicher, preiswert und professionell

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Ich habe die AGB's gelesen und stimme diesen zu.

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Erläuterung

  1. Der Käufer hat Interesse an einem Boot / Objekt /Inserat – auf Boot24.com
  2. Der Käufer tritt in Kontakt mit dem Verkäufer und einigt sich auf einen Besichtigungstermin/evtl. sogar schon Kauf; evtl. wird erstmal ein mdl. Vorvertrag eingegangen.
  3. Beide Parteien sind sich einig, dass der Treuhandservice genutzt wird, um den Kauf abzuwickeln und registrieren sich jeweils getrennt rechtzeitig vor der Besichtigung beim Treuhandservice*.
  4. Der Käufer überweist dem Treuhandservice den Kaufpreis auf das Treuhandservice-Konto.
  5. Der Treuhandservice informiert den Käufer und den Verkäufer über den Geldeingang auf dem Treuhandservice-Konto per E-Mail**.
  6. Der Käufer und der Verkäufer besichtigen Das Boot und einigen sich vor Ort auf einen Kaufvertrag. Direkt vor Ort schickt jede Partei eine SMS mit Passwort von der bei Boot24 registrierten Handy-Nummer an den Treuhandservice***.
  7. Der Käufer kann das Boot sofort mitnehmen und für den Verkäufer ist sichergestellt, dass der Treuhandservice das Geld überweist, soweit Passwort und Handynummer korrekt sind.
  • *Registrierung beim Treuhandservice:
  • **Geldeingangsinformation an Verkäufer/ Käufer:
  • ***Schritt 6 Erläuterung:
  • ****Legitimationsprüfung:
  • wichtige Informationen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen über den Treuhandservice bei Boot24.com
 

§ 1 Teilnehmer am Treuhandauftrag

1. Die Kanzlei Heidelberg, Holst & Partner Rechtsanwälte PartnG  in Hamburg (im Folgenden „Treuhandservice“)  stellt Verkäufern von Booten auf www.boot24.com  einen Treuhandservice bis zu einem maximalen Kaufpreis von 100.000 € zur Verfügung. Notwendig ist eine Registrierung von Käufer und Verkäufer eines Bootes beim Treuhandservice.
 
2. Den Treuhandservice können nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben sowie juristische Personen mit Sitz im Inland nutzen.

3. Der Trendhandservice hat das Recht einen Nutzer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 2 Pflichten bei Registrierung und Nutzung

1. Bei der Registrierung sind Name (Firmenname), Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail Adresse, Bankdaten, die Objektnummer (zu finden in der Detailansicht des Kaufobjektes) und ein 5-stelliges Sicherheitspasswort anzugeben. Das Passwort ist geheim zu halten, insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen. Jeder Teilnehmer hat den Treuhandservice sofort per Email an treuhandservice(at)heidelberg-holst.de oder Fax an 040 244 249-69 zu informieren, falls der Verdacht besteht, dass eine dritte Person Kenntnis vom Passwort bekommen haben könnte. Jedem Teilnehmer muss bewusst sein, dass mit Kenntnis des Passwortes betrügerische Handlungen im Bezug auf den Treuhandbetrag möglich sind.

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über seine Person und seine Anschrift zu machen

sowie Änderungen der bei der Registrierung abgefragten Daten unverzüglich zu aktualisieren.

3. Ab einem Treuhandbetrag von EUR 2.500,- wird eine Legitimationsprüfung gemäß § 154 AO durchgeführt. Erforderlich ist dafür bei  natürlichen Personen eine Kopie des Personalausweises, für juristische Personen eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs.

§ 3 Ablauf des Treuhandauftrages, Pflichten des Käufers und Verkäufers

1. Der Verkäufer bietet sein Boot in Deutschland bei Boot24.com an und wählt als Zahlungsmöglichkeit den Treuhandservice in seinem Login-Bereich aus.

2. Käufer und Verkäufer einigen sich gemeinsam darauf, für den Bootskauf den Treuhandservice in Anspruch zu nehmen, wobei der Treuhandbetrag nach folgendem Ablauf vom Käufer an den Verkäufer weitergeleitet wird:

a)        Nach Vereinbarung eines Kaufpreises registrieren sich beide Parteien beim Treuhandservice.

b)       Nach  erfolgreicher Registrierung erhält jede Partei ein 10-stelliges Sicherheitspasswort (5 Stellen vom Kunden sowie weitere 5 Stellen systemseitig vergeben).

c)       Der Käufer überweist den Kaufpreis binnen 30 Tagen nach Registrierung auf das Treuhandkonto.

d)        Ist die Überweisung auf dem Treuhandkonto eingegangen, wird der Verkäufer per E-Mail aufgefordert, sich telefonisch beim Treuhandservice zu melden. Nach Abfrage des 10-stelligen Sicherheitspasswortes wird vom Treuhandservice sodann der Zahlungseingang dem Verkäufer mündlich mitgeteilt.
Zusätzlich erhalten Käufer und Verkäufer die Mitteilung des Zahlungseinganges und die beim Treuhandservice angegeben Daten der jeweils anderen Partei per E-Mail mitgeteilt (Zahlungsanzeige). Beide Parteien sind verpflichtet diese Email auszudrucken und zur Übergabe des Bootes mitzubringen.

e)       Nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrages und der Übergabe des Bootes teilen beide Parteien getrennt voneinander dem Treuhandservice die Zahlungsfreigabe/ Übergabe mit, indem jede Partei folgende SMS an die Mobilfunknummer 0151 - 222 808 19 sendet:

Der Käufer: „Zahlungsfreigabe durch Käufer, Vor- und Nachname, 10-stelliges Passwort, Verkäuferdaten geprüft“
Der Verkäufer: „Boot übergeben durch Verkäufer, Vor- und Nachname, 10-stelliges Passwort, Käuferdaten geprüft“


f)        Für den Fall, dass keine Einigung über den Kauf zustande kommt und das Boot nicht übergeben wird teilen beide Parteien getrennt voneinander dem Treuhandservice die Beauftragung der Rückzahlung mit, indem jede Partei folgende SMS an die Mobilfunknummer 0151 - 222 808 19 sendet:

Der Käufer: „Kein Boot übergaben, Vor- und Nachname, 10-stelliges Passwort“
Der Verkäufer: „Rückzahlung freigegeben, Vor- und Nachname, 10-stelliges Passwort“

Der Treuhandservice behält sich vor, den Eingang der SMS per telefonischem Rückruf und einem Abgleich der Anmeldedaten auf Richtigkeit zu prüfen sowie nach eigenem Ermessen weitere Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen, bevor er die Zahlung freigibt.

5. Die Kaufpreisfreigabe erfolgt erst nach Eingang der SMS beider Parteien und deren erfolgreicher Überprüfung durch den Treuhandservice.

6. Für den Fall des beidseitigen Erhaltens der SMS wie vorgeschrieben, der Übereinstimmung der Passwörter und nach Überprüfung der Identität von Käufer und Verkäufer wird der Treuhandservice den Treuhandbetrag abzüglich etwaiger zu zahlender Treuhandgebühren an den Verkäufer weiterleiten oder bei fehlender Einigung an den Käufer zurückzahlen. Hiermit ist der Treuhandauftrag beendet.


7. Für den Fall nicht Nichtübereinstimmung der Passwörter, bei Nichterhalt einer oder beider SMS oder Zweifeln an der Identität der Teilnehmer wird der Treuhandservice nach eigenem Ermessen versuchen mit beiden Parteien eine einvernehmliche Regelung über die Weiterleitung oder Rückzahlung des Treuhandbetrages zu erzielen. Falls dies nicht möglich ist, wird der Treuhandservice den Treuhandbetrag nur an den Inhaber einer titulierten Forderung aus einem zwischen Käufer und Verkäufer erstrittenen rechtskräftigen Urteil eines deutschen Gerichtes auszahlen.


§ 4 Treuhandgebühr

Die Treuhandgebühren werden bis zu einem Treuhandbetrag von 25.000,- € von Boot24.com getragen, egal ob der Treuhandbetrag weitergeleitet oder zurückbezahlt wird.:

Kaufpreisbeträge ab 25.000,01 € werden zulasten des Käufers vom ersten Cent an mit folgender Gebühr berechnet:


1 % des Treuhandbetrags bei Weiterleitung an den Verkäufer.

0,5% des Treuhandbetrags bei Rückzahlung an den Käufer.

Die Treuhandgebühren werden vor Rückzahlung oder Weiterleitung vom Treuhandbetrag in Abzug gebracht. Der Käufer erhält darüber eine Rechnung des Treuhandservice.


§ 5 Besondere Pflichten des Käufers und Verkäufers

1. Der Verkäufer ist verpflichtet sich nach Benachrichtigung per E-Mail innerhalb von 2 Tagen telefonisch zur Bestätigung des Zahlungseingangs beim Treuhandservice unter der in der Email angegeben Telefonnummer zu melden.


2. Beim Abschluss des Kaufvertrages sind beide Parteien verpflichtet die Identität des Vertragspartners anhand des Personalausweises und ggf. des Handelsregisterauszuges mit den beim Treuhandservice angegebenen Daten abzugleichen, welche sie per Email erhalten haben.

3. Der Kunde hat den Treuhandservice umgehend zu unterrichten, sobald er einen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang feststellt oder er sonstige Verdachtsmomente bemerkt.

§ 6 Haftung

Käufer und Verkäufer sind sich bewusst, dass der Treuhandservice nicht Vertragspartei eines Kaufvertrages über ein Boot ist, von dem Inhalt eines solchen Vertrages keine Kenntnis hat und daher nicht für den Erfolg oder die fehlerfreie Durchführung eines solchen Vertrages haften kann.

§ 7 Widerruf nach Fernabsatzrecht


Der Teilnehmer kann den Treuhandauftrag innerhalb von 2 Wochen nach Registrierung schriftlich gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei Heidelberg, Holst & Partner Rechtsanwälte, Holzbrücke 7, 20459 Hamburg

oder per E-Mail an treuhandservice(at)heidelberg-holst.de widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die

rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Treuhandbetrag auf dem Treuhandkonto eingegangen ist.


§ 8 Gerichtsstand


Der Gerichtsstand wird gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen in Hamburg vereinbart.

 
Hamburg, den 23.3.2011

Die Treuhandgebühren werden bis zu einem Treuhandbetrag von 25.000,- € von Boot24.com getragen, egal ob der Treuhandbetrag weitergeleitet oder zurückbezahlt wird.:

Kaufpreisbeträge ab 25.000,01 € werden zulasten des Käufers vom ersten Cent an mit folgender Gebühr berechnet:


1 % des Treuhandbetrags bei Weiterleitung an den Verkäufer.

0,5% des Treuhandbetrags bei Rückzahlung an den Käufer.

Die Treuhandgebühren werden vor Rückzahlung oder Weiterleitung vom Treuhandbetrag in Abzug gebracht. Der Käufer erhält darüber eine Rechnung des Treuhandservice.

Anbieter des Treuhandservice: Kanzlei Heidelberg Holst & Partner


Holzbrücke 7
20459 Hamburg

Verantwortlich iSv. § 7 TMG ist Rechtsanwalt Gert Heidelberg, Holzbrücke 7, 20459 Hamburg

Tel. (040) 244 24 96-0
Fax: (040) 244 24 96-9

E-mail: treuhandservice(at)heidelberg-holst.de

Steuernummer: 48/628/00139
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE243033827

Partnergesellschaftsregister: Amtsgericht Hamburg PR 401

Alle Rechtsanwälte der Kanzlei Heidelberg Holst & Partner sind Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg

Alle Anwälte der Kanzlei haben das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland erworben.

Die Tätigkeit von Rechtsanwälten richtet sich nach den berufsrechtlichen Regelungen der BRAO, BORA, FAO, BRAGO, sowie den Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft. Diese Bestimmungen können auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden.

http://www.bundesrechtsanwaltskammer.de


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Frankfurter Versicherungs-Aktiengesellschaft, Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
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Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum